Lidaa hat gestern am 1. DiPA-Workshop der SVDiPA-Allianz teilgenommen. Gut 50 Teilnehmende haben nach einer fachlichen Einführung in 4 verschiedenen Workshops rund um DiPAs intensiv diskutiert.
DiPA = Digitale Pflegeanwendungen (DVG = Digitales-Versorgungs-Gesetz vom 9.6.2019) beziehen sich auf die Leistungen der Pflegeversicherung (bis zu 50 € pro Monat sollen voraussichtlich dafür genutzt werden dürfen).
Der Titel: „Was wird kommen und was wird bleiben?“ steht im Prinzip auch für die aktuelle Situation. In der Veranstaltung wurde deutlich, dass die bisherigen Angebote (z.B. Unterstützung bei der Kommunikation, Unterstützung für das Management von Leistungen der Pflegeversicherung oder auch spezielle Beratungsangebote für Berufstätige in privaten Pflegesituationen, z.B. durch @lidaa.de) eben nun doch nicht mehr zu den förderfähigen Leistungen gehören sollen. Es bleibt also weiterhin spannend. Schade ist, dass auch zum Ende des Workshops keine Antworten auf die Frage gegeben werden konnten, „… was kommen wird“. Das liegt jedoch nicht an der Moderation des Workshops, sondern an der unklaren gesundheitspolitischen Lage. Wir warten also weiter auf den Anschluss der noch offenen Ausgestaltung der Rechtsverordnung.
Übrigens:
DiGA = Digitale Gesundheitsanwendungen (ebenfalls aus dem DVG von Juni 2019) werden über das SGB V (Krankenversicherung) abgerechnet und können bisher als Verordnung vom Arzt als sinnvoll erachtet werden. Wenn der Arzt diese DiGA verordnet, ist diese auch abrechenbar. Das aktuelle Verzeichnis der DiGA, die auf Rezept abrechenbar sind, sind hier zu finden: