Spiel Musik!

Intelligente Sprachassistenten, wie Amazons Echo Dot – mit Sprachsteuerung oder auch Googles Google Home sind in einigen Pflegeeinrichtungen bereits im Einsatz. Dabei gibt es allerdings ein paar Aspekte zu berücksichtigen. Sprachassistenten speichern sämtliche Interaktionen in einer Cloud, mit dem Hinweis, dadurch Angebote personalisieren zu können und so die Dienste immer weiter zu verbessern. Sobald das entsprechende Aktivierungswort genannt wird, werden Sprachaufzeichnungen vorgenommen. Dann kann man z.B. Musik hören, Anrufe tätigen oder Einkäufe erledigen. To-do-Listen können erstellt und Nachrichten versendet werden. Über den Sprachassistenten können auch spezielle Programme aktiviert werden, z.B. der DAK-Erinnerungscoach. Dieser soll demenziell veränderte Menschen dabei helfen, Erinnerungen im Langzeitgedächtnis zu aktivieren. Doch wie können Mitarbeitende und Bewohner in einer stationären Pflegeeinrichtung datenschutzkonform geschützt werden? Was passiert mit den personenbezogenen Daten, also auch mit medizinischen und pflegerischen Daten? Schon jetzt bringen die ersten BewohnerInnen die Sprachassistenten mit in die Pflegeeinrichtung. Was hat dabei der Einrichtungsbetreiber zu beachten? Neben einer umfassenden Informationspflicht über die Nutzungsbedingungen des Sprachassistenten, sind die betroffenen Personen über ihre Rechte aufzuklären. Eine Einwilligungserklärung ist einzuholen. Willigen z.B. die Beschäftigten einer Aufnahmefunktion nicht ein, so ist diese Funktion durch den Bewohner während der Anwesenheit dieser Personen zu deaktivieren. Daher sollte in gemeinschaftlich genutzten Räumen auf den Einsatz dieser Sprachassistenten verzichtet werden. Zudem empfiehlt es sich, die Aufzeichnungen des Sprachassistenten regelmäßig zu löschen. Diese Anregung und weitere Tipps sind in einem Gutachten enthalten, das unter info@ppz-nuernberg.de angefordert werden kann. 

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