Mehr Geld für Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen

Zum 1. Januar 2022 werden Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad finanziell entlastet, wenn vollstationäre Pflege notwendig ist. Der Eigenanteil wird durch einen finanziellen Ausgleich von der Pflegekasse verringert. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5%, im zweiten Jahr 25%, im dritten Jahr 45% und danach 70 % des verbliebenen Eigenanteils. 

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