Zum 1. Januar 2022 werden die Leistungsbeiträge für die Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst um 5 % erhöht. Somit steigen die monatlichen Beträge bei:
Pflegegrad 2 = auf 724 €
Pflegegrad 3 = auf 1.363 €
Pflegegrad 4 = auf 1.693 €
Pflegegrad 5 = auf 2.095 €
Auch der Betrag für die Kurzzeitpflege wird um 10 % erhöht, auf 1.774 €. Zusammen mit noch nicht genutzten Leistungen aus der Verhinderungspflege stehen dann pro Kalenderjahr bis zu 3.386 € zur Verfügung.